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Maschinenprüfung nach UVV

Ihre jährliche Prüfung der Verkehrssicherheit

Nach der gesetzlichen Betriebssicherheitsordnung ist die UVV einmal jährlich verpflichtend durchzuführen. Hierbei wird die Verkehrs-/& Betriebssicherheit gemäß der BG Ihrer Maschine und deren Anbaugeräte geprüft.

Hydraulisch betriebene Anbaugeräte

Auch für Ihre hydraulisch betriebenen Anbaugeräte gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene UVV, gerne führen wir dies vorschriftsgemäß für Sie durch.

UVV-Prüfung bei BVG

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einfache Terminierung

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einfache Dokumentierung

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sofortiges beseitigen der Mängel

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gut ausgebildetes Fachpersonal

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gut gedecktes Flächennetz

Die Durchsicht

Durch die Hersteller werden verschiedene Durchsichtsintervalle vorgegeben, um zum einen Ihre Garantie aufrecht zu halten und zum anderen um Ihre Maschine mit regelmäßiger Wartung und Pflege vor Schäden und Ausfällen zu schützen. Bei mangelhafter oder nicht vorhandener Wartung entstehen meist schwerwiegende und kostenintensive Schäden.

schnell & unkompliziert

Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail an werkstatt@bvg-baumaschinen.de oder Sie rufen uns direkt unter:  017 33 72 35 24 an. Wir nehmen Ihre Daten auf und erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre UVV und/oder Durchsicht. Nach Ihrer schriftlichen Zustimmung planen wir sie zeitnah ein und kümmern uns gemäß der Herstellervorgaben um Ihre Maschine.

Ihr Ansprechparnter

Roland Hartung
Werkstattleiter
Tel.: 0173 3723524
r.hartung@bvg-baumaschinen.de